Artikel 13 - Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze (EUSozSichAnpG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 13 ändert mWv. 29. Juni 2011 SVEUErmG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 17. Mai 1974 (BGBl. I S. 1177), das zuletzt durch Artikel 267 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.

(3) Artikel 4 Nummer 7 bis 12 und Artikel 9 treten am 1. Juli 2011 in Kraft.

(4) Artikel 11 und 12 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2011.



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