§ 1 - Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau (InvZulBerG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 23.12.1974 BGBl. I S. 3676, 3678
Geltung ab 25.12.1974; FNA: 707-10-2 Wirtschaftsförderung

§ 1 Nichtberücksichtigung der Investitionszulage



Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed