(1) Das Anzeigeschreiben und die weiteren Unterlagen sind ausschließlich in den Dateiformaten PDF, DOC oder DOCX zu übermitteln.
(2) Die im Rahmen einer Anzeige zu übermittelnden Dateien sind vom Anzeigepflichtigen vor der Übermittlung zweifach als ZIP-Datei zu packen. Weder das innere noch das äußere ZIP-Paket ist mit einem Passwort zu versehen.
(3) Die Übermittlung mehrerer Anzeigen in einer ZIP-Datei ist nicht zulässig.