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§ 5 - Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für richtlinienkonforme inländische Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz (EAInvV)

V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1302 (Nr. 33); aufgehoben durch § 7 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 7612-2-8 Investmentwesen
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§ 5 Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien



(1) Die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien sind wie folgt zu bezeichnen:

1.
Anzeigeschreiben:

BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter",

2.
Vertragsbedingungen:

BaFin-ID und Bezeichnung „Fund Rules",

3.
Satzung und Anlagebedingungen:

BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association" sowie BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment",

4.
Verkaufsprospekt:

BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus",

5.
Jahresbericht:

BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report",

6.
Halbjahresbericht:

BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report",

7.
Wesentliche Anlegerinformationen:

BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information",

8.
Zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:

BaFin-ID sowie eine den entsprechenden Inhalt kennzeichnende Benennung,

9.
Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:

BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige".

(2) Die zu übermittelnde äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:

„P128INVG_"+ BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip".

(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:

BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht".



 

Zitierungen von § 5 EAInvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EAInvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAInvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EAInvV Übermittlung von Ergänzungsanzeigen
... ebenfalls über die MVP der Bundesanstalt zu erfolgen. Die §§ 2 bis 5 sind entsprechend anzuwenden. Der Ergänzungsanzeige ist ein Anschreiben beizufügen, aus ...