Eingangsformel - Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (3. UmwGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

---

*)
Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 14).



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