Die
Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
9 des Gesetzes vom
23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 79 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort „Unterlagen" die Wörter „, die Bekanntmachung von Verträgen oder Vertragsentwürfen nach dem Umwandlungsgesetz" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 werden nach dem Wort „Unterlagen" die Wörter „und der Kosten für die Bekanntmachung von Verträgen oder Vertragsentwürfen nach dem Umwandlungsgesetz" gestrichen.
- 2.
- In § 79a Satz 1 werden nach dem Wort „Unterlagen" die Wörter „, für die Bekanntmachung von Verträgen oder Vertragsentwürfen nach dem Umwandlungsgesetz" gestrichen.