interne Verweise§ 10 RohrFLtgV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.07.2017) ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 2. entgegen § 8 Abs. 3 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3231
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