Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 4 2. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 2. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 2. ProdSV Pflichten der Einführer (vom 23.07.2016)
... beigefügt sind und 4. der Hersteller die Anforderungen gemäß § 4 Absatz 1 und 2 erfüllt hat. Besteht Grund zu der Annahme, dass ein ... vorlegen können. (5) § 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 sind für den Einführer entsprechend anzuwenden. § 4 Absatz ... § 4 Absatz 3 und 4 sind für den Einführer entsprechend anzuwenden. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt für den Einführer ...
§ 7 2. ProdSV Pflichten der Händler
... sind und 3. der Hersteller und der Einführer die Anforderungen von § 4 Absatz 1 und 2 sowie von § 6 Absatz 5 Satz 2 erfüllt haben. Besteht Grund zu ... die für den Nachweis der Konformität des Spielzeugs erforderlich sind. § 4 Absatz 4 Satz 3 und § 6 Absatz 3 gelten für den Händler ...
§ 8 2. ProdSV Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
... und unterliegt den Verpflichtungen für Hersteller gemäß den §§ 3 und 4 , wenn er ein Spielzeug unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in den Verkehr bringt ...
§ 22 2. ProdSV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2021)
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass Spielzeug mit einem dort genannten Kennzeichen versehen ist oder dass ... Kennzeichen versehen ist oder dass eine Information angegeben ist, 3. entgegen § 4 Absatz 3 eine Gebrauchsanleitung oder eine Sicherheitsinformation nicht, nicht richtig, nicht ... nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 4 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 3 , jeweils auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5, eine Information oder eine Unterlage nicht, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
B. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1470
Berichtigung 2. GPSGVBer
... 5 muss wie folgt lauten: „(5) § 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 gilt für den Einführer entsprechend. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt ... Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 gilt für den Einführer entsprechend. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt für den Einführer entsprechend." 2. In § 20 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
V. v. 21.10.2015 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 1. GPSGV2ÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... durchführen oder durchführen lassen." 5. § 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Hersteller stellen sicher, dass ihre ... oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass Spielzeug mit einem dort genannten Kennzeichen versehen ist oder ... nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 4 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5, eine Information ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
V. v. 13.07.2016 BGBl. I S. 1716
Artikel 1 2. ProdSV2ÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Hersteller müssen beim ... 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 sind für den Einführer entsprechend anzuwenden." 3. ... a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. entgegen § 4 Absatz 3 eine Gebrauchsanleitung oder eine Sicherheitsinformation nicht, nicht richtig, nicht ...