interne Verweise§ 4 BFStrMG Mautentrichtung und Mauterstattung (vom 01.12.2023) ... (6) Verpflichtet sich der Betreiber oder ein Anbieter, der einen Vertrag nach § 4d Absatz 1 oder § 4f Absatz 1 mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität abgeschlossen hat, ...
§ 4c BFStrMG Zulassungsverfahren (vom 13.12.2014) ... § 1 mautpflichtigen Straßen sind 1. eine Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 abzuschließen, 2. das Prüfverfahren nach § 4d Absatz 3 ... nach § 4d Absatz 1 abzuschließen, 2. das Prüfverfahren nach § 4d Absatz 3 durchzuführen, 3. eine beschränkte Zulassung nach § 4e Absatz 1 ...
§ 4d BFStrMG Prüfvereinbarung und Prüfverfahren (vom 09.03.2023) ... zu den vom Anbieter zu entrichtenden Entgelten für die im Rahmen des Prüfverfahrens nach § 4d Absatz 3 und des Pilotbetriebs nach § 4e Absatz 2 vorgenommenen Leistungen einschließlich deren ...
§ 4g BFStrMG Überwachung (vom 09.03.2023) ... überwacht die Einhaltung der Pflichten der Anbieter aus den Prüfvereinbarungen nach § 4d Absatz 1 , den beschränkten Zulassungen nach § 4e Absatz 1 und den Zulassungsverträgen nach ... sind. Dazu gehört insbesondere die Befugnis, eine Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 oder einen Zulassungsvertrag nach § 4f Absatz 1 zu kündigen, wenn die ... die sich aus diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder aus der Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 ergeben und deshalb eine ordnungsgemäße Durchführung des Pilotbetriebs nicht ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
EEMD-Zulassungsverordnung (EEMD-ZV)V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der EEMD-ZulassungsverordnungV. v. 03.01.2019 BAnz AT 10.01.2019 V2
Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-ZulassungsverordnungV. v. 20.03.2019 BAnz AT 26.03.2019 V1
Zitat in folgenden NormenEEMD-Zulassungsverordnung (EEMD-ZV)
V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980
Artikel 2 MautSysGEG Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ... „Verpflichtet sich der Betreiber oder ein Anbieter, der einen Vertrag nach § 4d Absatz 1 oder § 4f Absatz 1 mit dem Bundesamt für Güterverkehr abgeschlossen hat, ... erfüllt werden." 3. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4j eingefügt: „§ 4a Europäischer elektronischer Mautdienst ... § 1 mautpflichtigen Straßen sind 1. eine Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 abzuschließen, 2. das Prüfverfahren nach § 4d Absatz 3 ... nach § 4d Absatz 1 abzuschließen, 2. das Prüfverfahren nach § 4d Absatz 3 durchzuführen, 3. eine beschränkte Zulassung nach § 4e Absatz ... nach Absatz 1 Nummer 2 und dem Pilotbetrieb nach Absatz 1 Nummer 4. § 4d Prüfvereinbarung und Prüfverfahren (1) Das Bundesamt für ... vom Anbieter zu entrichtenden Entgelten für die im Rahmen des Prüfverfahrens nach § 4d Absatz 3 und des Pilotbetriebs nach § 4e Absatz 2 vorgenommenen Leistungen ... zu (beschränkte Zulassung), wenn der Anbieter das Prüfverfahren nach § 4d Absatz 3 erfolgreich bestanden hat. (2) Nach Erteilung der beschränkten Zulassung ... die Einhaltung der Pflichten der Anbieter aus den Prüfvereinbarungen nach § 4d Absatz 1, den beschränkten Zulassungen nach § 4e Absatz 1 und den ... sind. Dazu gehört insbesondere die Befugnis, eine Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 oder einen Zulassungsvertrag nach § 4f Absatz 1 zu kündigen, wenn die ... sich aus diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder aus der Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 1 ergeben und deshalb eine ordnungsgemäße Durchführung des Pilotbetriebs ... Bundesrates die näheren Einzelheiten der Bestimmungen der Prüfvereinbarung nach § 4d Absatz 2 und des Zulassungsvertrages nach § 4f Absatz 2 einheitlich festzusetzen. Das ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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