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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (3. TSERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2011 TSEÜberwV Anlage

In der Anlage der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, werden

1.
nach dem Wort „Deutschland" das Wort „Estland",

2.
nach dem Wort „Italien" die Wörter „Lettland Litauen",

3.
nach dem Wort „Luxemburg" das Wort „Malta",

4.
nach dem Wort „Spanien" das Wort „Ungarn" und

5.
nach den Wörtern „Vereinigtes Königreich" die Wörter „und der Kanalinseln und der Insel Man"

eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. TSERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. TSERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
V. v. 19.10.2011 BGBl. I S. 2091
Artikel 2 4. TSERÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, werden 1. ...