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Artikel 2 - Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (42. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1401 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2403
Geltung ab 26.07.2011
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2011.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 30.11.2011 BGBl. I S. 2403

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 42. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 42. FuttMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 42. FuttMVÄÄndV
...  2 Absatz 2 der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 19. ...