Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGVBer k.a.Abk.)

B. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1470 (Nr. 37); Geltung ab 20.07.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 20. Juli 2011 2. ProdSV § 6, § 20

Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
§ 6 Absatz 5 muss wie folgt lauten:

„(5) § 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 gilt für den Einführer entsprechend. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt für den Einführer entsprechend."

2.
In § 20 Absatz 1 Satz 2 ist das Wort „Marktüberwachungsbehören" durch das Wort „Marktüberwachungsbehörden" zu ersetzen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag H. Mattes



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