Zitierungen von § 16 TEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 TEHG Verordnungsermächtigungen (vom 25.01.2019)
... von Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, nach § 16 und 3. Einzelheiten zur Einrichtung und Führung eines Emissionshandelsregisters ...
§ 34 TEHG Übergangsregelung für Anlagenbetreiber (vom 25.01.2019)
... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
§ 35 TEHG Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber (vom 25.01.2019)
... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030)
V. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
§ 23 EHV 2030 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
... Kohlendioxidäquivalent emittieren. (2) Für die Dauer der Befreiung nach § 16 gilt die Pflicht nach § 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes mit den Maßgaben, ...

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 70
§ 50 TEHG Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
... 1 bis 32 des Anhangs sind in Bezug auf die Emissionen des Kalenderjahres 2023 die §§ 1 bis 35 des Gesetzes in seiner bis zum Ablauf des 5. März 2025 geltenden Fassung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Überführung von Berechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, nach § 16 Absatz 3 und 3. Einzelheiten zur Einrichtung und Führung eines ...

Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 37
Artikel 1 TEHFG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu § 10 bis § 20 werden wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)  ... Berechtigungen § 15 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen § 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen § 17 Emissionshandelsregister  ... die Luftverkehrsberechtigungen jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres aus." 14. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen ... eines Jahres aus." 14. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von ... durch das Wort „Emissionsberechtigungen" und wird die Angabe „ § 16 Absatz 3" durch die Angabe „§ 16" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 2 ... und wird die Angabe „§ 16 Absatz 3" durch die Angabe „ § 16 " ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Abschnitt 5" durch ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 17 2. FiMaNoG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 3. In § 16 Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 3 bis 5" durch die Wörter „Absatz 3 und ...


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