interne Verweise§ 28 TEHG Verordnungsermächtigungen (vom 25.01.2019) ... für das Bundesgebiet erfüllt werden. Dies gilt nicht für Befugnisse nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und Abschnitt 6 dieses Gesetzes sowie für Maßnahmen nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. ...
§ 32 TEHG Bußgeldvorschriften (vom 25.01.2019) ... bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder 7. entgegen § 20 Absatz 2 eine dort genannte Handlung nicht gestattet, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 34 TEHG Übergangsregelung für Anlagenbetreiber (vom 25.01.2019) ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 37
Artikel 1 TEHFG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu § 10 bis § 20 werden wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen) § 11 ... Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften § 19 Zuständigkeiten § 20 Überwachung, Datenübermittlung". b) Die Angabe zu § 27 wird wie ... Mechanismus. § 19 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die §§ 3, 20 und 22 Absatz 3 sowie § 23 gelten entsprechend. (4) Die Bundesregierung wird ... für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt. 19. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 20 Überwachung, Datenübermittlung". b) Folgender Absatz 4 wird ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ...
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