Artikel 12 - Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (TEHAnpG k.a.Abk.)

G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Geltung ab 28.07.2011, abweichend siehe Artikel 15
| |

Artikel 12 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Juli 2011 WpHG § 20a, § 38

In § 20a Absatz 4 Nummer 2 und § 38 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 3 Abs. 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 3 Nummer 3" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 TEHAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 5 EnWNG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed