Artikel 15 - Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (TEHAnpG k.a.Abk.)

G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Geltung ab 28.07.2011, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 15 ändert mWv. 28. Juli 2011 TEHG

(1) Artikel 6 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a und Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2011.



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