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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.

(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.