Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators (FPKBeauftrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1526 (Nr. 39); Geltung ab 01.10.2011
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 31a des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2011 FPKBeauftrV § 1

In § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2072), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juni 2005 (BGBl. I S. 1579) geändert worden ist, werden die Wörter „Claus Ulrich, geboren am 10. September 1945" durch die Wörter „Armin Obert, geboren am 29. November 1966" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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