Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk (1. TextilGestAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1527 (Nr. 39); Geltung ab 01.08.2011
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2011 TextilGestAusbV § 6

In § 6 Absatz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk vom 17. Juni 2011 (BGBl. I S. 1178) wird Nummer 3 wie folgt gefasst:

 
„3.
der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen schriftlich dokumentieren und hierüber ein situatives Fachgespräch führen;".

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

In Vertretung B. Heitzer



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed