Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (AWGuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. August 2011 AWZustV § 1

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. Juli 1977 (BGBl. I S. 1308), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Februar 2007 (BAnz. S. 1225) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 
In § 1 Absatz 1 wird das Wort „Genehmigungen" durch das Wort „Verwaltungsakten" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AWGuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWGuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. Juli 1977 (BGBl. I S. 1308), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1595) geändert worden ist, wird aufgehoben. ...


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