Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Geltung ab 04.08.2011, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2011.



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