interne Verweise§ 11 NABEG Vereinfachtes Verfahren (vom 04.03.2021) ... abzuschließen. Hat eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 stattgefunden, beträgt die Frist nach Satz 1 sechs ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 4 BBPlGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz ... eingefügt. d) Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden aufgehoben. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird aufgehoben. b) Absatz 6 ... 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach den Wörtern „Beteiligten nach § 9 Absatz 1" werden die Wörter „und 2 sowie dem Vorhabenträger" ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „den Auslegungsorten gemäß § 9 Absatz 3" durch die Wörter „geeigneten Auslegungsorten in dem Gebiet, auf das sich ... „Findet keine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 3 statt, ist die Entscheidung abweichend von Satz 1 am Sitz der Bundesnetzagentur und an mindestens ... Einwendungen und Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 und dem Anhörungsverfahren nach § 22 sind dem Vorhabenträger und den von ihm ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9845/v172644.htm