Das
Bundesnaturschutzgesetz vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsangabe wird die Angabe zu § 54 wie folgt neu gefasst:
„§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften".
- 2.
- § 54 wird wie folgt geändert: Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:
„(11) Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere über
- 1.
- die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen von einer Verträglichkeit von Plänen und Projekten im Sinne von § 34 Absatz 1 auszugehen ist,
- 2.
- die Voraussetzungen und Bedingungen für Abweichungsentscheidungen im Sinne von § 34 Absatz 3 und
- 3.
- die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000" notwendigen Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 5."
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986