Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
- 1.
- die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
- 2.
- die Fürsorgeleistungen,
- 3.
- die Unterstützungen,
- 4.
- die Beiträge zu Unfallkassen,
- 5.
- das Trennungsgeld,
- 6.
- die Fahrkostenzuschüsse sowie
- 7.
- die Umzugskostenvergütungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2274
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1886