§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
Versorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten, denen im Haushaltsjahr Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.
Frühere Fassungen von § 7 VKFV
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1886
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