vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.09.2012 | Artikel 3 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank vom 28.08.2012 BGBl. I S. 1858 |