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Zitierungen von § 10 MBankDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 MBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MBankDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MBankDAPrV Erholungsurlaub
... wird nur während der berufspraktischen Ausbildung (§ 10 ) ...
§ 8 MBankDAPrV Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne
... sowie die Dauer der Ausbildungslehrgänge (§ 9) und der Ausbildungsabschnitte (§ 10 ) bestimmt. (2) Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt die ... und jeden Anwärter einen Ausbildungsplan, in dem die Ausbildungsstellen (§ 10 Absatz 3) und Arbeitsbereiche sowie die Zeiträume der Ausbildungsabschnitte enthalten sind, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 3 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... entscheidet die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter." 2. In § 10 Absatz 4 werden nach dem Wort „jedes" die Wörter „vor Beginn der ...
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