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Zitierungen von § 17 MBankDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 MBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MBankDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 MBankDAPrV Fachtheoretische Ausbildung
... der Nachholung setzt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter fest. Die §§ 17 und 18 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die dort genannten Entscheidungen die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 3 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... „verlängert" das Wort „werden" eingefügt. 5. In § 17 Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort „Attest" die Wörter „oder das Attest ...
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