Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung (3. KomtrZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.09.2011 BGBl. I S. 1830 (Nr. 47); Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 KomtrZV Anlage

In der Anlage der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2011 (BGBl. I S. 645) geändert worden ist, wird die Nummer 3 für das Land Sachsen wie folgt gefasst:

„3.
Landkreis Görlitz,".

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KomtrZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. KomtrZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung
V. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 4. KomtrZVÄndV
... vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. September 2011 (BGBl. I S. 1830) geändert worden ist, wird die Anlage ...


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