Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.09.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 (KSAbgV 2012 k.a.Abk.)

V. v. 06.09.2011 BGBl. I S. 1831 (Nr. 47); aufgehoben durch § 2 V. v. 19.09.2013 BGBl. I S. 3618
Geltung ab 09.09.2011; FNA: 8253-1-3-23 Künstlersozialversicherung
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§ 1



Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2012 beträgt 3,9 Prozent.



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