§ 4 BITV 2.0 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.05.2019 geltenden Fassung | § 4 BITV 2.0 n.F. (neue Fassung) in der am 25.05.2019 geltenden Fassung durch Artikel 1 Abs. 1 V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738 |
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(Text alte Fassung) § 4 (neu) | (Text neue Fassung)§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache |
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