Berichtigung - Berichtigung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung (MechatronikerAusbVB k.a.Abk.)

B. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1888 (Nr. 48); Geltung ab 01.08.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. August 2011 MechatronikerAusbV § 5

Die Mechatroniker-Ausbildungsverordnung vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1516) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 5 Satz 4 ist das Wort „Abschlussprüfung" durch das Wort „Ausbildungsordnung" zu ersetzen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Friedhelm Holterhoff



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