Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften (HdlKlRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Neubekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung, der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung, der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch, der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige