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§ 6 - Satzung der DSL Bank AG (DSLBS k.a.Abk.)

§ 6 Vertretung der Gesellschaft



Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen wie ordentliche Vorstandsmitglieder.

 
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