Änderung § 4a ZollV vom 01.01.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4a ZollV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. ZollVÄndV am 1. Januar 2008 und Änderungshistorie der ZollV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4a ZollV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
§ 4a ZollV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3002
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 4a Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen


(Text alte Fassung)

Wasserfahrzeuge haben bei der Einfahrt ab der Seezollgrenze ununterbrochen das Zollzeichen nach Anlage 2 zu führen oder andere von der zuständigen Oberfinanzdirektion erlassene Überwachungsvorschriften zu beachten. Der Führer des jeweiligen Wasserfahrzeugs hat für die Einhaltung der Pflichten nach Satz 1 Sorge zu tragen. Dies gilt entsprechend für Wasserfahrzeuge, die auf dem Stettiner Haff in das Zollgebiet der Gemeinschaft einfahren.

(Text neue Fassung)

Wasserfahrzeuge haben bei der Einfahrt ab der Seezollgrenze ununterbrochen das Zollzeichen nach Anlage 2 zu führen oder andere von der Bundesfinanzdirektion Nord erlassene Überwachungsvorschriften zu beachten. Der Führer des jeweiligen Wasserfahrzeugs hat für die Einhaltung der Pflichten nach Satz 1 Sorge zu tragen. Dies gilt entsprechend für Wasserfahrzeuge, die auf dem Stettiner Haff in das Zollgebiet der Gemeinschaft einfahren.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed