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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2012 (AELV 2012)

V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2086 (Nr. 53)
Geltung ab 27.10.2011; FNA: 8251-10-1-18 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,5086
26.000 0,5164
27.000 0,5225
28.000 0,5273
29.000 0,5311
30.000 0,5338
31.000 0,5358
32.000 0,5370
33.000 0,5376
34.000 0,5377
35.000 0,5373
36.000 0,5365
37.000 0,5354
38.000 0,5340
39.000 0,5324
40.000 0,5306
41.000 0,5285
42.000 0,5263
43.000 0,5240
44.000 0,5216
45.000 0,5190
46.000 0,5164
47.000 0,5136
48.000 0,5109
49.000 0,5081
50.000 0,5053
51.000 0,5023
52.000 0,4995
53.000 0,4966
54.000 0,4936
55.000 0,4907


 
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Zitierungen von Anlage 2 AELV 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2012
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...