Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2012 (AELV 2012)

V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2086 (Nr. 53)
Geltung ab 27.10.2011; FNA: 8251-10-1-18 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
55.000 0,4907
100.000 0,3781
150.000 0,3010
200.000 0,2518
250.000 0,2176
300.000 0,1923
350.000 0,1728
400.000 0,1573
450.000 0,1445
500.000 0,1339


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2012
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 55.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...


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