Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 13 Absatz 1 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) und

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des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588):

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU der Kommission vom 17. Juni 2011 zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (ABl. L 161 vom 21.6.2011, S. 29).



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