Die Anlage der
BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.
- 2.
- Es werden
- a)
- nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,
- b)
- nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,
- c)
- nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und
- d)
- die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.
B. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2404