Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Oktober 2011 BSEUntersV Anlage

Die Anlage der BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.

2.
Es werden

a)
nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,

b)
nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,

c)
nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und

d)
die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. TSERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TSERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der BSE-Untersuchungsverordnung
B. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2404
Bekanntmachung BSEUntersVNB
... 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390), 9. den am 27. Oktober 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und historische Fassungen siehe ...


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