Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund
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- des § 13 Absatz 1 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) und
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- des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588):
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- *)
- Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU der Kommission vom 17. Juni 2011 zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (ABl. L 161 vom 21.6.2011, S. 29).
Die Anlage der
BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.
- 2.
- Es werden
- a)
- nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,
- b)
- nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,
- c)
- nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und
- d)
- die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.
In der Anlage der
TSE-Überwachungsverordnung vom
13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, werden
- 1.
- nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,
- 2.
- nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,
- 3.
- nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und
- 4.
- die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der
BSE-Untersuchungsverordnung und der
TSE-Überwachungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Oktober 2011.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner