Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUGBer k.a.Abk.)

B. v. 13.10.2011 BGBl. I S. 2094 (Nr. 53); Geltung ab 18.06.2011
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 18. Juni 2011 EGAUG Artikel 6, AVAG § 25

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 6 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
In § 25 Absatz 1 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 bis 3" durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 und 2" ersetzt."

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Dr. Heger



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