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1 Nummer 2 Buchstabe a sowie Nummer 3 bis 6 und 9 tritt am 1. November 2012 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Mai 2012 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609