Artikel 2 - Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG)

Artikel 2 Inkrafttreten*)



Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft.

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*)
Hinweis der Schriftleitung: Dieses Gesetz tritt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.



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