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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 (2. FinAusglG2010DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2010



Für das Ausgleichsjahr 2010 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 9.269.946.472,73 Euro
für Bayern 10.795.580.041,79 Euro
für Berlin 3.453.049.034,77 Euro
für Brandenburg 3.335.495.181,77 Euro
für Bremen 604.573.422,95 Euro
für Hamburg 1.534.199.922,48 Euro
für Hessen 5.229.049.932,52 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern 2.452.763.476,07 Euro
für Niedersachsen 8.197.885.262,61 Euro
für Nordrhein-Westfalen 15.393.014.472,31 Euro
für Rheinland-Pfalz 3.556.506.020,04 Euro
für das Saarland 1.130.770.485,53 Euro
für Sachsen 6.118.900.746,64 Euro
für Sachsen-Anhalt 3.512.652.742,63 Euro
für Schleswig-Holstein 2.655.049.128,32 Euro
für Thüringen 3.348.436.161,93 Euro.


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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2010DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2010DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2010DV Abschlusszahlungen für 2010
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen sowie ...