Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen (MuMBek k.a.Abk.)

B. v. 10.11.2011 BGBl. I S. 2253 (Nr. 58)
Geltung ab 25.11.2011; FNA: 424-2-1-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 6a Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes, der durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, des § 35 Absatz 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) und des § 15 Absatz 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) wird bekannt gemacht:

Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für folgende Ausstellungen gewährt:

1.
„Floriade 2012 - Welt-Gartenbau-Ausstellung" vom 5. April bis 7. Oktober 2012 in Venlo/Niederlande

2.
„EXPO 2012 - The Living Ocean and Coast" vom 12. Mai bis 12. August 2012 in Yeosu/Republik Korea

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Dr. Weis



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