Bekanntmachung - Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (LFGBStrVBek k.a.Abk.)

B. v. 17.11.2011 BGBl. I S. 2254 (Nr. 58); Geltung ab 25.11.2011
|

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 25. November 2011 LFGB § 75

1.
Nach § 75 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) wird bekannt gemacht:

Nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union (ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 1) ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 1 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 1. Juni 2013 anzuwenden. Die in § 59 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und c Doppelbuchstabe aa, bb und cc bezeichneten Vorschriften sind ab dem 1. Juni 2013 anzuwenden.

2.
Nach § 75 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) wird bekannt gemacht:

Nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1130/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe im Hinblick auf eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen und Nährstoffen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 178) ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 2 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 2. Dezember 2011 anzuwenden. Die in § 59 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b bezeichnete Vorschrift ist ab dem 2. Dezember 2011 anzuwenden.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Auftrag Bialonski



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed