Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EENGBer k.a.Abk.)

B. v. 11.11.2011 BGBl. I S. 2255 (Nr. 58); Geltung ab 25.11.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 25. November 2011 EENG Artikel 1

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a werden die Wörter „soweit sie die EEG-Umlage nach Maßgabe des § 53 Absatz 1 abrechnen" durch die Wörter „soweit sie Differenzkosten nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 abrechnen" ersetzt.

2.
In Artikel 1 Nummer 41 werden in § 66 Absatz 16 Nummer 1 Halbsatz 3 die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 2 Halbsatz 2" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 2" ersetzt.

3.
In Artikel 1 Nummer 44 wird in Nummer 2.1 der Anlage 5 die Angabe

Formel (BGBl. I 2011 S. 2255)


durch die Angabe

Formel (BGBl. I 2011 S. 2255)


ersetzt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Berthold Goeke



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