Das
EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel
8 des Gesetzes vom
9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift des Abschnitts 5 wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt 5 Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen".
- 2.
- Dem § 22 wird folgender Satz angefügt:
„Die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden."
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044