Eingangsformel - Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (7. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:



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