Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (6. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2011 ODV

(gesamter Text siehe Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung - ODV)

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte ist zwischenzeitlich durch Artikel 1 § 30 der Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349) zum 3. Dezember 2011 aufgehoben ...


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